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   BGH, 16.02.2017 - V ZB 10/16   

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https://dejure.org/2017,7968
BGH, 16.02.2017 - V ZB 10/16 (https://dejure.org/2017,7968)
BGH, Entscheidung vom 16.02.2017 - V ZB 10/16 (https://dejure.org/2017,7968)
BGH, Entscheidung vom 16. Februar 2017 - V ZB 10/16 (https://dejure.org/2017,7968)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 AufenthG, Verordnung (EU) Nr. 604/2013, §§ ... 2 Abs. 15 Satz 1, Abs. 14 Nr. 1 AufenthG, § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 FamFG, § 62 FamFG, § 71 FamFG, § 62 Abs. 3 Satz 1 AufenthG, § 2 Abs. 15 AufenthG, § 55 Abs. 1 Satz 1 und 3 AsylG, § 62 Abs. 3 Nr. 2 AufenthG, § 2 Abs. 14 Nr. 1 AufenthG, § 50 Abs. 4 AufenthG, § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AufenthG, § 74 Abs. 5 FamFG, § 74 Abs. 6 Satz 2 FamFG, § 36 Abs. 3 GNotKG

  • Wolters Kluwer

    Anordnung von Sicherungshaft gegenüber einem Ausländer; Haftgrund der unerlaubten Einreise zur Konkretisierung der Fluchtgefahr; Beruhen der vollziehbaren Ausreisepflicht auf der unerlaubten Einreise

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung von Sicherungshaft gegenüber einem Ausländer; Haftgrund der unerlaubten Einreise zur Konkretisierung der Fluchtgefahr; Beruhen der vollziehbaren Ausreisepflicht auf der unerlaubten Einreise

  • rechtsportal.de

    Anordnung von Sicherungshaft gegenüber einem Ausländer; Haftgrund der unerlaubten Einreise zur Konkretisierung der Fluchtgefahr; Beruhen der vollziehbaren Ausreisepflicht auf der unerlaubten Einreise

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschiebehaft - und die Ausreisepflicht nach unerlaubter Einreise

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschiebehaft - wegen Fluchtgefahr

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.07.2016 - V ZB 21/16

    Anordnung von Haft zur Sicherung der Rücküberstellung: Haftgründe nach der

    Auszug aus BGH, 16.02.2017 - V ZB 10/16
    Es bedarf vorliegend keiner Entscheidung, ob die Anordnung der Sicherungshaft auf die Haftgründe des § 62 Abs. 3 Satz 1 AufenthG gestützt werden konnte, oder ob der Anwendungsbereich der Dublin-III-Verordnung eröffnet war, so dass sich die Voraussetzungen der Haftanordnung unmittelbar aus Art. 28 und Art. 2 Buchstabe n Dublin-III-Verordnung i. V. m. § 2 Abs. 15 AufenthG ergaben (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Juli 2016 - V ZB 21/16, juris Rn. 4 mwN).

    Hinzu kommt, dass das Beschwerdegericht seine Entscheidung nicht auf einen neuen Haftgrund stützen durfte, ohne den Betroffenen hierzu persönlich anzuhören (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Juli 2016 - V ZB 21/16, FGPrax 2016, 278 Rn. 6).

  • BGH, 28.10.2010 - V ZB 210/10

    Freiheitsentziehungsverfahren: Wirksamkeit eines nicht unterschriebenen

    Auszug aus BGH, 16.02.2017 - V ZB 10/16
    Dabei muss die vollziehbare Ausreisepflicht auf der unerlaubten Einreise beruhen (Senat, Beschluss vom 28. Oktober 2010 - V ZB 210/10, FGPrax 2011, 41 Rn. 19; Beschluss vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, FGPrax 2010, 150 Rn. 20).

    Eine solche zwischenzeitliche Aufenthaltsgestattung lässt die Ursächlichkeit der unerlaubten Einreise für die vollziehbare Ausreisepflicht entfallen (vgl. Senat, Beschluss vom 28. Oktober 2010 - V ZB 210/10, aaO).

  • BGH, 26.06.2014 - V ZB 31/14

    Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.

    Auszug aus BGH, 16.02.2017 - V ZB 10/16
    Dies hat der Senat zu der Vorschrift des § 62 Abs. 3 Nr. 2 AufenthG entschieden (Beschluss vom 26. Juni 2014 - V ZB 31/14, NVwZ 2014, 1397 Rn. 31), der § 2 Abs. 14 Nr. 1 AufenthG nachgebildet ist.
  • BGH, 20.10.2016 - V ZB 167/14

    Abschiebungshaft: Inhaltliche Anforderungen an den Haftantrag; rechtsstaatliche

    Auszug aus BGH, 16.02.2017 - V ZB 10/16
    Die genannte Vorschrift setzt aber weiter voraus, dass der Betroffene durch die Ausländerbehörde auf die Anzeigepflicht nach § 50 Abs. 4 AufenthG und die einschneidenden Folgen ihrer Verletzung in einer ihm verständlichen Sprache hingewiesen worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Oktober 2016 - V ZB 167/14, juris Rn. 20; Beschluss vom 20. Oktober 2016 - V ZB 106/15, juris Rn. 6; Beschluss vom 14. Januar 2016 - V ZB 178/14, FGPrax 2016, 87 Rn. 6 ff. zu § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AufenthG).
  • BGH, 25.02.2010 - V ZB 172/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der

    Auszug aus BGH, 16.02.2017 - V ZB 10/16
    Dabei muss die vollziehbare Ausreisepflicht auf der unerlaubten Einreise beruhen (Senat, Beschluss vom 28. Oktober 2010 - V ZB 210/10, FGPrax 2011, 41 Rn. 19; Beschluss vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, FGPrax 2010, 150 Rn. 20).
  • BGH, 14.01.2016 - V ZB 178/14

    Abschiebehaftanordnung: Haftgrund des nicht angezeigten Aufenthaltswechsels bei

    Auszug aus BGH, 16.02.2017 - V ZB 10/16
    Die genannte Vorschrift setzt aber weiter voraus, dass der Betroffene durch die Ausländerbehörde auf die Anzeigepflicht nach § 50 Abs. 4 AufenthG und die einschneidenden Folgen ihrer Verletzung in einer ihm verständlichen Sprache hingewiesen worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Oktober 2016 - V ZB 167/14, juris Rn. 20; Beschluss vom 20. Oktober 2016 - V ZB 106/15, juris Rn. 6; Beschluss vom 14. Januar 2016 - V ZB 178/14, FGPrax 2016, 87 Rn. 6 ff. zu § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AufenthG).
  • BGH, 20.10.2016 - V ZB 106/15

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung nach dem Ablauf der Frist zur

    Auszug aus BGH, 16.02.2017 - V ZB 10/16
    Die genannte Vorschrift setzt aber weiter voraus, dass der Betroffene durch die Ausländerbehörde auf die Anzeigepflicht nach § 50 Abs. 4 AufenthG und die einschneidenden Folgen ihrer Verletzung in einer ihm verständlichen Sprache hingewiesen worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Oktober 2016 - V ZB 167/14, juris Rn. 20; Beschluss vom 20. Oktober 2016 - V ZB 106/15, juris Rn. 6; Beschluss vom 14. Januar 2016 - V ZB 178/14, FGPrax 2016, 87 Rn. 6 ff. zu § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AufenthG).
  • BGH, 11.01.2018 - V ZB 28/17

    Rücküberstellungshaft: Erforderlichkeit der erneuten Anhörung des Betroffenen

    aa) (1) Die Abschiebungs- oder Rücküberstellungshaft darf zwar nicht auf einen neuen Haftgrund gestützt werden, ohne den Betroffenen hierzu erneut persönlich anzuhören (Senat, Beschlüsse vom 7. Juli 2016 - V ZB 21/16, FGPrax 2016, 278 Rn. 6 und vom 16. Februar 2017 - V ZB 10/16, juris Rn. 9).

    Für das Erfordernis einer Belehrung durch den Erstaufnahmestaat spricht auch, dass eine solche Belehrung bei dem in § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AufenthG genannten Haftgrund (dazu: Senat, Beschlüsse vom 19. Juni 2013 - V ZB 96/12, juris Rn. 18 und vom 14. Januar 2016 - V ZR 178/14, FGPrax 2016, 87 Rn. 8) und bei dem Anhaltspunkt für (erhebliche) Fluchtgefahr nach § 2 Abs. 14 Nr. 1 AufenthG (dazu: Senat, Beschlüsse vom 26. Januar 2017 - V ZB 120/16, juris Rn. 6 und vom 16. Februar 2017 - V ZB 10/16, juris Rn. 8) erforderlich ist.

  • BGH, 23.01.2018 - V ZB 53/17

    Abschiebungshaftsache: Haftgrund der Fluchtgefahr; Erforderlichkeit der erneuten

    Es handelt sich, anders als die Rechtsbeschwerde meint, nicht um einen neuen Haftgrund (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 16. Februar 2017 - V ZB 10/16, juris Rn. 9; Beschluss vom 7. Juli 2016 - V ZB 21/16, FGPrax 2016, 278 Rn. 6).
  • BGH, 10.01.2019 - V ZB 159/17

    Haftanordnung bei vollziehbarer Abschiebungsandrohung

    Eine solche zwischenzeitliche Aufenthaltsgestattung lässt die Ursächlichkeit der unerlaubten Einreise für die vollziehbare Ausreisepflicht entfallen (Senat, Beschluss vom 9. November 2017 - V ZB 15/17, juris Rn. 4; Beschluss vom 16. Februar 2017 - V ZB 10/16, juris Rn. 6; Beschluss vom 28. Oktober 2010 - V ZB 210/10, InfAuslR 2011, 71 Rn. 19; vgl. auch Beschluss vom 18. August 2010 - V ZB 119/10, juris Rn. 21).
  • BGH, 22.06.2017 - V ZB 21/17

    Abschiebungshaftsache: Haftgrund bei Vereitelung einer konkreten

    Denn das Beschwerdegericht durfte seine Entscheidung nicht auf einen neuen Haftgrund stützen, ohne den Betroffenen hierzu persönlich anzuhören (Senat, Beschluss vom 16. Februar 2017 - V ZB 10/16 Rn. 9; Beschluss vom 7. Juli 2016 - V ZB 21/16, FGPrax 2016, 278 Rn. 6).
  • LG Krefeld, 07.06.2017 - 7 T 83/17

    Erforderlichkeit eines zulässigen Haftantrags für die Anordnung von Abschiebehaft

    Der Tatbestand § 2 Abs. 14 Nr. 1 ist dem Abschiebungshaftgrund des § 62 Abs. 3 Nr. 2 AufenthG nachgebildet (BGH, Beschl. v. 16.2.2017 - V ZB 10/16, juris Rn. 7).

    Er ist hinreichend bestimmt (BGH, Beschl. v. 26.6.2014 - V ZB 31/14, NVwZ 2014, 1397 Rn. 31 und v. 16.2.2017 - V ZB 10/16 Rn. 7) und entsprechend auszulegen.

    Auch er setzt eine ausreichende Belehrung in einer Sprache voraus, die der Betroffene beherrscht (BGH, Beschl. v. 26.1.2017 - V ZB 120/16, juris Rn. 6 und v. 16.2.2017 - V ZB 10/16, juris Rn. 8) und die vorliegend erfolgt ist.

  • BGH, 20.07.2017 - V ZB 50/17

    Anordnung von Haft zur Sicherung der Rücküberstellung im Anwendungsbereich der

    Die Regelung in § 2 Abs. 15 Satz 1 i. V. m. Abs. 14 Nr. 1 AufenthG genügt den Anforderungen der Verordnung (Senat, Beschluss vom 16. Februar 2017 - V ZB 10/16, juris Rn. 7 mwN).

    Die genannte Vorschrift setzt nämlich weiter voraus, dass der Betroffene durch die Ausländerbehörde auf die Anzeigepflicht nach § 50 Abs. 4 AufenthG und die einschneidenden Folgen ihrer Verletzung in einer ihm verständlichen Sprache hingewiesen worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Februar 2017 - V ZB 10/16, juris Rn. 8 mwN).

  • BGH, 09.11.2017 - V ZB 15/17

    Anordnung von Abschiebungshaft; Haftgrund der unerlaubten Einreise; Vollziehbare

    Eine solche zwischenzeitliche Aufenthaltsgestattung lässt die Ursächlichkeit der unerlaubten Einreise für die vollziehbare Ausreisepflicht entfallen (st. Rspr., vgl. nur Senat, Beschluss vom 16. Februar 2017 - V ZB 10/16, juris Rn. 6 mwN).

    Im Grundsatz zutreffend wendet die Rechtsbeschwerde zwar ein, dass die Haft nicht auf einen neuen Haftgrund gestützt werden darf, ohne den Betroffenen hierzu persönlich anzuhören (st. Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 7. Juli 2016 - V ZB 21/16, FGPrax 2016, 278 Rn. 6; Beschluss vom 16. Februar 2017 - V ZB 10/16, juris Rn. 9; Beschluss vom 22. Juni 2017 - V ZB 21/17, juris Rn. 8).

  • BGH, 20.12.2018 - V ZB 80/17

    Haftanordnung bei vollziehbarer Abschiebungsandrohung

    Eine solche zwischenzeitliche Aufenthaltsgestattung lässt die Ursächlichkeit der unerlaubten Einreise für die vollziehbare Ausreisepflicht entfallen (Senat, Beschluss vom 9. November 2017 - V ZB 15/17, juris Rn. 4; Beschluss vom 16. Februar 2017 - V ZB 10/16, juris Rn. 6; Beschluss vom 28. Oktober 2010 - V ZB 210/10, InfAuslR 2011, 71 Rn. 19; vgl. auch Beschluss vom 18. August 2010 - V ZB 119/10, juris Rn. 21).
  • BGH, 21.06.2018 - V ZB 129/17

    Voraussetzungen für die Anordnung der Abschiebungshaft; Haftgrund des nicht

    Denn das Beschwerdegericht durfte seine Entscheidung nicht auf einen neuen Haftgrund stützen, ohne den Betroffenen hierzu persönlich anzuhören (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Juni 2017 - V ZB 21/17, FGPrax 2017, 231 Rn. 8; Beschluss vom 16. Februar 2017 - V ZB 10/16, juris Rn. 9; Beschluss vom 7. Juli 2016 - V ZB 21/16, FGPrax 2016, 278 Rn. 6; vgl. dagegen für die Änderung eines Anhaltspunkts für eine Fluchtgefahr nach § 2 Abs. 14 AufenthG: Senat, Beschluss vom 23. Januar 2018 - V ZB 53/17, FGPrax 2018, 135 Rn. 7); nachdem die angeordnete Haftzeit im Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung bereits abgelaufen war, schied eine solche Anhörung ohnehin aus.
  • BGH, 21.08.2019 - V ZB 138/18

    Rechtswidrige Anordnung einer Sicherungshaft zur Abschiebung eines Asylbewerbers;

    Denn es handelt sich um einen neuen Haftgrund; auf einen solchen kann das Beschwerdegericht seine Entscheidung nicht stützen, ohne den Betroffenen hierzu persönlich angehört zu haben (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Juni 2017 - V ZB 21/17, FGPrax 2017, 231 Rn. 8; Beschluss vom 16. Februar 2017 - V ZB 10/16, juris Rn. 9; Beschluss vom 7. Juli 2016 - V ZB 21/16, FGPrax 2016, 278 Rn. 6; vgl. dagegen für die Änderung eines Anhaltspunkts für eine Fluchtgefahr nach § 2 Abs. 14 AufenthG aF: Senat, Beschluss vom 23. Januar 2018 - V ZB 53/17, FGPrax 2018, 135 Rn. 7).
  • LG Köln, 06.07.2018 - 34 T 91/18

    Abschiebungshaft, Fluchtgefahr, Täuschung über Identität, Belehrung,

  • LG Hildesheim, 22.12.2017 - 5 T 281/17

    Stubenarrest, Übersetzung, Verfügung, Dublinverfahren, Fluchtgefahr,

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